Schüler können auch komplexe Themen eigenständig erlernen

Mitteilung: Technische Universität München

Selbstständiges Lernen gilt seit Jahren als Zauberformel für erfolgreichen Unterricht. Erforscht wurde diese Annahme bislang jedoch wenig. Bildungswissenschaftler der Technischen Universität München (TUM) haben nun gezeigt, dass sich Schüler Lösungsstrategien auch für komplexe Mathematikaufgaben selbst erarbeiten können. Schwächere Schüler schnitten dabei ebenso gut ab wie begabte. … weiter

So entstehen Lernprobleme

Frauke Teschlers neues Buch über die Hintergründe von Lernproblemen

Rezension von Günther Schmidt-Falck

Frauke Teschler hat ihr drittes Buch aufgelegt. Nach der Bearbeitung der Themen Aufmerksamkeit & Konzentration und der Entwicklung von Lernfähigkeiten in ihren beiden ersten Büchern hat sie sich diesmal verschiedene Lernpobleme und Störungsbilder vorgeknöpft: Lese/Rechtschreibschwäche, Lernschwächen, Rechenschwächen und Konzentrationsstörungen inkl. ADS/ADHS. … weiter

 

Weitere Aufsätze, die sich mit diesem Themenbereich befassen:

Umgang mit schwierigen Kindern V: Der Konzentrationscoach

Umgang mit schwierigen Kindern II: Verändern durch Verstehen

Ein Vorlesebuch für Eltern unruhiger Kinder

ADHS durch Umweltgifte?

Feststellung einer Dyskalkulie. Steckbrief IV

Arbeitsblätter und Übungen für Legasthenie und Rechenschwäche

Feststellung einer Lese-Rechtschreib-Problematik. Steckbrief III

Kinderseelen durch frühzeitige Diagnostik und Förderung entlasten

Unsere Schüler/innen: Persönlich fördern statt leidvoll sortieren!

 

 

Jungen werden immer früher geschlechtsreif

Die Lebensphase zwischen körperlichem und sozialem Erwachsenwerden verlängert sich

Mitteilung: Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften

Jungen werden immer früher körperlich erwachsen. Seit mindestens Mitte des 18. Jahrhunderts ist das Alter ihrer Geschlechtsreife um etwa 2,5 Monate pro Jahrzehnt gefallen. Diesen bisher schwer belegbaren Trend wies Joshua Goldstein, Direktor des Max-Planck-Instituts für demografische Forschung in Rostock (MPIDR), nun mittels Sterblichkeitsdaten nach. Damit scheint auch für Jungen zu gelten, was für Mädchen bereits bekannt war: Der Zeitraum, in dem junge Menschen zwar geschlechtsreif, aber sozial gesehen noch nicht erwachsen sind, wird immer länger. … weiter

GEW: „Juristen wieder mal uneinig“

Beamtenstreik: "Höchstrichterliche Klärung dringend notwendig"

Mitteilung: GEW Hauptvorstand

Das Verwaltungsgericht (VG) Osnabrück hat heute die gegen die verbeamteten Lehrkräfte verhängte Geldbuße für rechtmäßig erklärt. Die Sanktionierung verstoße nicht gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK). Daran ändere auch die jüngere Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) nichts. Die Beamten hätten nach "höchstrichterlicher Rechtsprechung" gegen deutsches Verfassungsrecht verstoßen. Damit widersprechen die Richter dem Urteil des VG Düsseldorf vom 16. Dezember 2010. … Den ganzen Text lesen

Quelle: PM v. 19.8.2011 – GEW Hauptvorstand

Bessere Schule – bessere Bildung

Rezension des Buches „Bildung braucht Persönlichkeit. Wie Lernen gelingt“ (Gerhard Roth)

von Detlef Träbert

Die Frage, wie Lehren und Lernen besser gelingen können, treibt viele um: Eltern, Politiker, Fachleute und Praktiker. Es gibt auch eine Menge Antworten darauf, aber selten gute, die fachlich fundiert, ebenso wissenschaftlich wie empirisch-praktisch begründet, frei von ideologischem Dogmatismus und vor allem aus mehreren Perspektiven heraus entwickelt sind.

Wer könnte solch eine Antwort besser geben als jemand, der sein ganzes Wissenschaftlerleben lang den Spagat zwischen Geistes- und Naturwissenschaften geschafft hat: … weiter

Alle in AUSWEGE erschienenen Aufsätze von Detlef Träbert

 

Das Steuerurteil des Bundesfinanzhofs nimmt die Politik in die Pflicht!

Studentischer Dachverband begrüßt Grundsatzentscheidung

Mitteilung: freier zusammenschluss von studentInnenschaften (fzs) e.V.

Berlin (fzs). Heute entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in zwei Fällen, dass Auszubildende und Studierende ihre Bildungskosten, beispielsweise Studiengebühren, steuerlich geltend machen können. Der freie zusammenschluss von studentInnenschaften (fzs) begrüßt diese Grundsatzentscheidung. Jetzt ist die Bundesregierung am Zug: Sie muss sicherstellen, dass das Urteil zur Grundlage einer eindeutigen Regelung wird und Studierende die Sicherheit haben, ihre Bildungskosten absetzen zu können.

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Lernmittelfreiheit: Kopien sind auch kostenlos

Öffentliche Schulen können von Eltern und Schülern kein Kopiergeld verlangen. Die in der Sächsischen Verfassung garantierte Lernmittelfreiheit erstreckt sich auch auf Kopien aus Schul- und Arbeitsbüchern sowie Lern- und Übungsheften. Die Schulen sind verpflichtet, Schülern diese Kopien unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.

Verwaltungsgericht Dresden, Urteil vom 30. Juni 2011 – 5 K 1790/08

aus: einblick – gewerkschaftlicher Info-Service (DGB) 14/2011

Aphorismen zu den Ausschreitungen nach dem 4. August 2011 in England

Detlev Träbert hat seine Gedanken und Gefühle zu den Ereignissen nach dem 4. August 2011 in England in Aphorismenform aufgeschrieben. … weiter

 

Auswahl weiterer Aufsätze zum Thema Jugendproteste und -gewalt:

Acht aphoristische Assoziationen zu den Ereignissen vom 22. Juli 2011 in Norwegen von Detlef Träbert

Der Glanz im Kameraauge. U-Bahn-Attacke als neues „Modell des Fehlverhaltens“ von Götz Eisenberg

Vom Juckreiz unterdrückter Gefühle. Anmerkungen zur Tat des Anders Behring Breivik von Götz Eisenberg

Anpassung, Gewalt, Ohnmacht – Toleranz als Weg? Teil 1 und Teil 2 von Brigitte Pick

Macht – Machtlosigkeit – Hilflosigkeit – Gewalt von Rolf Staudt

Mit Gewalt zur Anerkennung des Ich. Anmerkungen zu „Jugendgewalt“ und „School Shooting“ von Uwe Findeisen

Alle Berichte und Artikel zum Thema "Gewalt"

©Foto: Paul-Georg Meister / www.pixelio.de

 

 

Wut und Hass

Anmerkungen zu den „Konsumkrawallen“ in England

von Götz Eisenberg

In London und anderen englischen Großstädten wie Birmingham, Liverpool und Manchester explodiert der aus sozialer Verelendung und Verzweiflung erbrütete Zündstoff. Nachdem die Polizei einen farbigen Mann und Vater dreier Kinder erschossen hat, brennen seit Tagen die Innenstädte. Geschäfte werden geplündert, die Polizei ist pausenlos im Einsatz und scheint der Lage nicht mehr Herr zu werden. Man hat alle Polizisten aus dem Urlaub zurückbeordert. Circa 1500 sogenannte Randalierer wurden festgenommen, fünf Menschen sind zu Tode gekommen.

Eine lang gestaute Wut entlädt sich ungerichtet, blindwütig schlagen die jungen Leute auf die Fassade ein. Ganze Stadtteile versinken in Schutt und Asche, es sieht aus wie im Krieg. … weiter Weiterlesen

Arbeitszeugnis: „Gute Wünsche“ sind erlaubt

Steht als Schlussformel in einem Arbeitszeugnis, man wünsche dem Arbeitnehmer „für die Zukunft alles Gute“, muss dies nicht als negative Bewertung der Arbeitsleistung verstanden werden.

Der Fall: Nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses erteilte der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer, der als Marktleiter im Baumarkt tätig war, ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Das Zeugnis enthielt am Ende die Formulierung: „Wir wünschen ihm für die Zukunft alles Gute.“ Damit war der Arbeitnehmer nicht einverstanden und verlangte, das Zeugnis um die Formulierung „Wir bedanken uns für die langjährige Zusammenarbeit und wünschen ihm für seine private und berufliche Zukunft alles Gute“ zu ergänzen. Er begründete seine Klage, dass eine fehlende bzw. unzureichende „Wunschformel“ ein besonders gutes Zeugnis entwerte. Aus dem vollständigen oder teilweisen Fehlen von Schlussformulierungen zögen potenzielle Arbeitgeber negative Schlussfolgerungen. Die Klage blieb erfolglos.

Das Landesarbeitsgericht: Ein Zeugnis muss allgemein verständlich sein. In dem Rahmen ist der Arbeitgeber grundsätzlich frei in der Formulierung des Zeugnisses, solange es nichts Falsches enthält. „Falsch“ ist ein Zeugnis auch, wenn der Arbeitgeber durch Auslassungen zu verstehen gibt, dass der Arbeitnehmer in Wahrheit anders beurteilt werde, nämlich ungünstiger als im Zeugnis bescheinigt. Die Grundsätze aus diesem so genannten „beredten Schweigen“ betreffen aber den gesetzlich geschuldeten Zeugnisinhalt, also unter anderem die Leistungs- und Führungsbeurteilung, und sind auf das Fehlen von Schlusssätzen nicht zu übertragen. In der vorliegenden Schlussformulierung liegt kein beredtes Schweigen vor, sondern die Formulierung einer Höflichkeitsbekundung.

Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 3. Februar 2011 – 21 Sa 74/10

aus: einblick – gewerkschaftlicher Info-Service (DGB) 13/2011

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