Diakonie: ver.di begrüßt Entscheidung des Arbeitsgerichts Hamburg zum Streikrecht
Mitteilung: ver.di Bundesvorstand
Nach dem Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm hat nun auch das Arbeitsgericht Hamburg Streiks in Einrichtungen der Diakonie für rechtmäßig erklärt. „Dieses Urteil ist ein wichtiges Signal: Koalitionsfreiheit und Streikrecht machen auch vor diakonischen Einrichtungen nicht halt“, würdigte Ellen Paschke, Mitglied im Bundesvorstand der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), die Entscheidung. Damit hätten deutsche Gerichte binnen weniger Wochen zum zweiten Mal die Grundrechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gestärkt.